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   LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19   

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LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19 (https://dejure.org/2020,53114)
LG Regensburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19 (https://dejure.org/2020,53114)
LG Regensburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - Ks 103 Js 28875/19 (https://dejure.org/2020,53114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • BAYERN | RECHT

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung, Angeklagten, Jugendstrafe, Erkrankung, Therapie, Unfall, Vergewaltigung, Sicherungsverwahrung, Justizvollzugsanstalt, Krankenhaus, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Art und Weise

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, das heißt in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert sind (BGH Urt. v.21.2.2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN).

    Entbehrt hingegen das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es nicht als "niedrig" zu qualifizieren (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17, NStZ-RR 2018, 177 Rn. 10 mwN und Beschl. vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18, NStZ 2019, 204 Rn. 20, beck-online).

    Auch die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewendet hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN und v. 25.7.2006 - 5 StR 97/06 Rn. 20; Beschluss vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).

    Gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, darf als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Der rechtswidrigen Tat nach § 212 StGB wohnt an sich schon ein unerträgliches Missverhältnis inne; daher wäre es, auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG und die absolute Rechtsfolge des § 211 StGB verfehlt, jede vorsätzliche Tötung, für welche sich kein nachvollziehbarer oder naheliegender Grund finden lässt, als Mord aus niedrigen Beweggründen anzusehen, BGH, Beschl. vom 24.10.2018, 1 StR 422/18, NStZ 2019, 204 Rn. 21, beck-online).

    Entbehrt hingegen das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es nicht als "niedrig" zu qualifizieren (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17, NStZ-RR 2018, 177 Rn. 10 mwN und Beschl. vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18, NStZ 2019, 204 Rn. 20, beck-online).

    Auch die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewendet hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN und v. 25.7.2006 - 5 StR 97/06 Rn. 20; Beschluss vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).

    Gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, darf als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden (BGH Urt. v. 21.2.2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 24.10.2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20).

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder auf Grund einer fest eingewurzelten, auf charakterlichen Anlage oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung zu Rechtsbrüchen immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25.9.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418 = NStZ-RR 2018, 369 [Ls]; und v. 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 I Hang 15; Urt. v. 8.7.2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188 [195] = NJW 2005, 3155 = NStZ 2006, 278 f. mwN).

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 9.1.2019 - 5 StR 476/18, juris Rn. 5 und v. 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5; Urt. v. 26.4.2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9, insoweit nicht abgedr.

    Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 I Hang 15; Urt. v. 28.4.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 = NStZ-RR 2016, 77 [Ls]; Beschluss vom 30.3.2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 [204]).

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement) (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 18; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Zur Feststellung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Zur Feststellung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Zwar ist auch dann, wenn der Täter den Tötungserfolg vorhergesehen hat, zu prüfen, ob er gleichwohl ernsthaft darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 13.12.2017; 2 StR 230/17 = StraFo 2018, 127; BGH, Beschluss vom 13.08.2013, Az. 2 StR 180/13 = NStZ 2014, 84,).

  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Die Taten zum Nachteil der Zeuginnen H... und E..., die Anlasstat und der bei dem Angeklagten festgestellte Hang zu damit vergleichbaren Handlungen entfalten jedenfalls eine Indizwirkung für die Feststellung der Gefährlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08).

    Die Kammer verkennt allerdings nicht, dass die Indizwirkung des festgestellten Hanges widerlegbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08) und dass die Begründung der Gefährlichkeit nicht allein auf die Prognosestellung durch den Sachverständigen oder statistische Erkenntnisse über Rückfallwahrscheinlichkeiten gestützt werden darf, sondern dass es einer rechtlichen Gesamtbewertung bedarf, bei der vorliegend weitere gewichtige Umstände zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 3 StR 69/10).

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 I Hang 15; Urt. v. 28.4.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 = NStZ-RR 2016, 77 [Ls]; Beschluss vom 30.3.2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 [204]).

    Die Kammer verkennt allerdings nicht, dass die Indizwirkung des festgestellten Hanges widerlegbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08) und dass die Begründung der Gefährlichkeit nicht allein auf die Prognosestellung durch den Sachverständigen oder statistische Erkenntnisse über Rückfallwahrscheinlichkeiten gestützt werden darf, sondern dass es einer rechtlichen Gesamtbewertung bedarf, bei der vorliegend weitere gewichtige Umstände zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 3 StR 69/10).

  • BGH, 05.11.2009 - 3 StR 428/09

    Unzulässiger Adhäsionsantrag (fehlender Nachweis der Erbfolge; Erbschein;

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Zum Nachweis der Erbfolge ist nach der Rechtsprechung des BGH erforderlich, dass der Erbe einen Erbschein vorlegt (BGH NStZ 2010, 714; NStZ-RR 2016, 183).

    Auch insoweit erweist sich der Antrag als unzulässig (BGH NStZ 2010, 714).

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15

    Adhäsionsverfahren (Antragsberechtigung des Erben des Geschädigten: Vorlage eines

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Zum Nachweis der Erbfolge ist nach der Rechtsprechung des BGH erforderlich, dass der Erbe einen Erbschein vorlegt (BGH NStZ 2010, 714; NStZ-RR 2016, 183).

    Der Hinweis auf die gesetzliche Erbfolge in der Antragsschrift kann einen solchen Nachweis nicht ersetzen (BGH NStZ-RR 2016, 183).

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Auszug aus LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19
    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 9.1.2019 - 5 StR 476/18, juris Rn. 5 und v. 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5; Urt. v. 26.4.2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9, insoweit nicht abgedr.

    in StraFo 2017, 246 und v. 6.5.2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25.5.2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Schweigen des

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 503/09

    Heimtückemord (Arglosigkeit beim Beginn der Tat)

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00

    Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat;

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche

  • BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11

    Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 428/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

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